Das neue Rahmenkonzept für die bayerischen Schulen enthält Informationen und Hinweise zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher im aktuellen Schuljahr.
Für das aktuelle Schuljahr 2022/23 setzt das Rahmenkonzept auf einen flexiblen und schulartunabhängigen Ansatz. Eine ausführliche Version finden sie hier. Das Rahmenkonzept wird stetig weiterentwickeln und aktualisiert:
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im bayerischen Schulsystem 2022/23 (bayern.de)
Das Wichtigste in Kürze:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 findet die Beschulung der geflüchteten Kinder direkt in den Regelklassen mit zusätzlicher Deutschförderung nach dem bewährten Konzept DeutschPLUS statt.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden für die Schülerinnen und Schüler, die aktuell aufgrund fehlender oder nur geringer Deutschkenntnisse noch nicht am Regelunterricht teilnehmen können, sogenannte Brückenklassen eingerichtet:
Ab der Jahrgangsstufe 10 können die Schülerinnen und Schüler den für sich passenden Bildungsweg wählen, da häufig keine Schulpflicht in Bayern mehr besteht. Hierzu werden Sie auch noch Informationen über weitere Möglichkeiten erhalten.
Anmeldung zu den Brückenklassen
Die Anmeldung zu den Brückenklassen erfolgt direkt an den jeweiligen Schulen. Die weiterführenden Schulen setzen sich mit der Steuerungsgruppe in Verbindung, wenn Anmeldungen direkt an der Schule eingehen, um eine zentrale Zuordnung und eine gleichmäßige Verteilung zu ermöglichen. Die Familien der ukrainischen Schülerinnen und Schüler erhalten daraufhin ein Zuteilungsschreiben von der Steuerungsgruppe. Aktuell sind in den Brückenklassen der Realschulen, sowie am Kaspar-Zeuß-Gymnasium noch mehrere Plätze frei. An den beiden Mittelschulen, nur vereinzelt.
Bus-/Bahnbeförderung
Informationen bezüglich der Bus- und Bahnbeförderung entnehmen Sie bitte aus der Mobilitätszentrale des Landratsamtes Kronach unter folgenden Link:
https://www.landkreis-kronach.de/wirtschaft-und-verkehr/oepnv-fahrplaene-bus-und-bahn/
Die Bus- und Bahnfahrkarten werden bei der jeweiligen aufnehmenden Schule ausgestellt, sofern die Schülerinnen und Schüler für den Bus- und Bahnverkehr berechtigt sind.
Für alle Fahrgäste gilt die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen.
Alternativ finden sie die Informationsschreiben auch im Bereich "Download".