Schulberatung

Schulberatung

Auszug  Internetseiten http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/

Die Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen:

  • Beratungslehrkräfte
  • Schulpsychologen
  • Die neun regionalen staatlichen Schulberatungsstellen
     

Die Schulberatung ist neutral, kostenfrei und vertraulich. Alle Mitarbeiter der Schulberatung sind freundlich, unvoreingenommen, geduldig, verschwiegen, zuverlässig und kompetent.

Erster Ansprechpartner der Eltern in Fragen der Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder ist grundsätzlich jede Lehrkraft, die Klassleitung, danach auch die Schulleitung.

Die BERATUNGSLEHRKRAFT (im BayEUG gesetzlich grundgelegt) gibt es für alle Schulen.
Sie berät Schüler und Eltern zum Beispiel:
- bei der Wahl der Schullaufbahn
- bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart
- bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll
- bei der Vorbereitung auf die Wahl eines späteren Berufs oder Studiums.

Die Beratungslehrkraft hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Sie informiert auch über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen oder einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln.

Für besonders schwierige Fälle bzw. Ratsuchende, die z.B. an keiner Schule in Bayern sind, beraten die Experten an der regional zuständigen staatlichen Schulberatungsstelle (Regierungsbezirke).

Die Beratungslehrkraft wird ferner hinzugezogen:
- bei der Aufnahme in die Grundschule, d. h. bei der Frage nach einer vorschulischen Förderung, bei einer vorzeitigen Aufnahme oder einer Zurückstellung des Kindes und
- bei der Betreuung schwieriger Schüler, d. h. bei Lernproblemen, Leistungshemmungen oder Sprachstörungen.

Die Sprechzeiten sind in den Schulen ausgehängt.

Zu Beginn jeden Schuljahres informieren die Schulen in einem Rundschreiben die Eltern über die - jeweils zuständige - Beratungslehrkraft, die oder den Schulpsychologen und die staatliche Schulberatungsstelle.

Darüber hinaus haben sowohl Eltern als auch Lehrkräfte und Schulleitungen die Möglichkeit sich an den zuständigen Schulpsychologischen Dienst des Landkreises Kronach zu wenden.

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